Die Tätigkeit in der Steuerberatung ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Auch im Bereich der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe werden die Aufgaben immer anspruchsvoller. Mit der Ablegung der Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft“ kann der Nachweis geführt werden, dass durch berufliche Fortbildung die erforderlichen zusätzlichen berufsbezogenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erworben wurden.

Interessierte Mitarbeiter von Mitgliedern der Steuerberaterkammer Saarland haben die Möglichkeit, die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft“ vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz abzulegen.

Nähere Informationen über die Voraussetzungen der Zulassung zur Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft“ wie auch über die Inhalte und das Verfahren der Fortbildungsprüfung selbst finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz unter https://www.sbk-rlp.de/fachassistent-land-und-forstwirtschaft/