Ihr Steuerberater erbringt für Sie vielfältige, qualifizierte Leistungen, die ihren angemessenen Preis haben.

Auf diesen Seiten zeigen wir Ihnen, welche Leistungen dies im Einzelnen sind und wie deren Vergütung berechnet wird.

Leistungen

Hilfeleistung in Steuersachen

1. Die allgemeine Beratung und Vertretung seiner Mandanten in Steuersachen gehört zu dem klassischen Tätigkeitsfeld des steuerberatenden Berufs.

Hier leisten die Steuerberater für Sie

  • Informationen zum Steuerrecht
  • Beratung in Fragen der Gestaltung betrieblicher wie auch privater
  • Rechtsverhältnisse unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Beratung zur optimalen Steuergestaltung
  • Prüfung von Steuersparmodellen
  • Prüfen von Verwaltungsakten, also insbesondere Steuerbescheiden
  • Besprechungen mit Behörden oder Dritten in abgabenrechtlichen Angelegenheiten
  • Teilnahme bei Betriebsprüfungen
  • Vertretung vor Finanzbehörden.

 

2. Rechnungswesen:

a) Die Steuerberater helfen Ihnen bei der betrieblichen Buchführung (Finanzbuchführung und Lohnbuchführung), indem sie Ihnen diejenige Arbeit abnehmen, welche Sie mit Ihren Mitarbeitern nicht sinnvoll erbringen können. Hierzu gehören

  • das Einrichten einer Buchführung mit der Erstellung eines Kontenplanes
  • die Buchführung selbst, je nach erbrachter Eigenleistung des Betriebes, einschließlich des Kontierens der Belege
  • die Lohnbuchführung, je nach Eigenleistung des Betriebes, einschließlich der Einrichtung von Lohnkonten, der Aufnahme der Stammdaten, der Führung der Lohnkonten und der Anfertigung der Lohnabrechnungen.

b) Ihr Steuerberater unterstützt Sie auch beiden Jahresabschlussarbeiten im Rechnungswesen. Hier leistet der Steuerberater Hilfe durch Erstellung

  • der Eröffnungsbilanz
  • der Einnahmenüberschussermittlung
  • des Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und eventuell Anhang und Lagebericht
  • der Steuerbilanz
  • der Zwischenabschlüsse
  • des Vermögensstatus
  • der Auseinandersetzungsbilanz
  • der Liquidationsbilanz
  • des Erläuterungsberichts.

 

3. Klassischer Kernbereich der Leistungen des steuerberatenden Berufs ist die Anfertigung von Entwürfen zu Steuererklärungen in allen Steuerarten.

Außerdem können bereits angefertigte Steuererklärungen überprüft werden.

 

4. In engem Zusammenhang mit dem Anfertigen und Prüfen von Steuererklärungen steht die gegenüber den Finanzämtern vielfach erforderliche Antragstellung.
Hier vertreten die Steuerberater ihre Mandanten bei der Stellung von Anträgen bezüglich

  • Steuervorauszahlungsanpassungen
  • Fristverlängerungen
  • Stundungen von Steuerschulden
  • Erlaß von Steuerschulden
  • Niederschlagung von Verfahren
  • Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
  • Kindergeld
  • Eigenheimzulage.

Die Steuerberater vertreten Sie auch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte

  • im Einspruchsverfahren
  • bei Klagen vor Finanzgerichten
  • bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof
  • in Widerspruchsverfahren
  • bei Klagen vor Verwaltungsgerichten.
Betriebswirtschaftliche Beratung

Die Angehörigen des steuerberatenden Berufes stehen den unternehmerisch tätigen Mandanten darüber hinaus auch als Unternehmensberater zur Verfügung und leisten hier Hilfe auf allen Gebieten der betriebswirtschaftlichen ("Unternehmens-") Beratung. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • betriebswirtschaftliche Auswertungen der Buchführung
  • Bilanzanalyse
  • Controlling
  • EDV- bzw. IT-Beratung
  • Existenzgründung, -aufbau und -festigung
  • Fusionen - Finanzplanung, Liquiditätsplanung
  • betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung zur Gestaltung von Gesellschafts- und anderen Verträgen
  • Investitionsberatung, Investitionsrechnung
  • Beratung bei Investitionsentscheidungen und bei Finanzierungsfragen, Unterstützung bei Bankgesprächen und Finanzierungsverhandlungen
  • Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalyse
  • Managementberatung
  • Marketingberatung
  • Personalberatung
  • Organisationsberatung, z.B. hinsichtlich der Betriebs- und Verwaltungsabläufe
  • Beratung bei der Rechtsformwahl und Standortplanung unter steuerlichen Gesichtspunkten
  • Subventions- und Fördermittelberatung
  • Unternehmensbewertung
  • Erarbeitung von wirtschaftlich tragfähigen Unternehmenskonzepten, wie z.B.
    • Portfolio-Analyse und Erarbeitung von geeigneten Maßnahmen
    • Schwachstellenanalyse und Erarbeitung von geeigneten Maßnahmen
    • Umstrukturierungen
  • Beratung beim Unternehmenskauf und -verkauf
  • Unternehmensnachfolgeberatung
  • Insolvenzwesen, z.B.:
    • Insolvenzberatung
    • Insolvenzverwaltung
    • Erstellung, Begutachtung von Insolvenzplänen
    • Liquidation
    • Sanierung
    • Sequestration
  • Vermögensgestaltungsberatung, wie z.B.:
    • Altersvorsorgeberatung
    • Nachlassplanung
  • Nachlassverwaltung
  • Gutachtenerstellung
  • Mediation
Umfang des Auftrages

Wie jeder Dienstleister wird auch der Steuerberater nur tätig, wenn ihm ein entsprechender Auftrag erteilt wurde. Der Auftrag definiert die Leistungen, die der Steuerberater zu erbringen hat und dem Mandanten in Rechnung stellen kann. Beide Seiten, Steuerberater und Mandant, sollten unbedingt darauf achten, daß der Umfang des dem Steuerberater erteilten Auftrages, also die von ihm zu erbringenden Leistungen, möglichst in schriftlicher Form klar und eindeutig formuliert wird.

Qualitätssicherung

Die historisch gewachsenen und gesetzlich festgelegten Regelungen des Berufsrechtes der Angehörigen des steuerberatenden Berufes gewährleisten Qualität und Sicherheit. Steuerberater üben ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus:

  • Sie verzichten auf berufswidrige Werbung
  • Sie sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet
  • Sie unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung, die auch die Unternehmensberatung einschließt
  • Sie unterliegen der Berufsaufsicht durch die Steuerberaterkammern.

Die Steuerberaterkammern stehen darüber hinaus als objektive und neutrale Körperschaften des öffentlichen Rechtes bei Streitigkeiten zwischen Mandant und Steuerberater als Vermittlungsstelle zur Verfügung und fördern im Streitfall das Zustandekommen von außergerichtlichen, gütlichen Einigungen zwischen Steuerberater und Mandant.

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