Die Steuerberaterkammer Saarland nimmt Hinweise zu potenziellen und tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz (GwG) entgegen, sofern sich die Hinweise gegen Mitglieder der Kammer richten. Die Identität des Hinweisgebers wird nur mit dessen vorherigem Einverständnis offenbart. Hinweise können auch anonym abgegeben werden (z.B. mit unterdrückter Rufnummer oder per E-Mail, Telefax oder Brief).
Es gilt § 53 GwG.
Finden Sie hier Bekanntmachungen nach § 57 GwG
Ansprechpartner Geldwäsche
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