Organisation der StBK Saarland

Die Steuerberaterkammer Saarland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie unterliegt der Rechtsaufsicht des Finanzministeriums des Saarlandes.

Organe der Kammer sind gemäß § 4 der Satzung der StBK Saarland die Kammerversammlung und der Vorstand.

Oberstes Organ ist die Kammerversammlung (§ 5 der Satzung der StBK Saarland). Sie setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern der Steuerberaterkammer Saarland und ist gleichsam das „gesetzgebende“ Organ der Kammer.
Mitglieder der Kammer sind alle Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, die ihre berufliche Niederlassung im Saarland haben, sowie die dort ansässigen Steuerberatungsgesellschaften und deren Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder persönlich haftenden Gesellschafter.

Die Kammerversammlung wählt jeweils auf die Dauer von vier Jahren den ehrenamtlich tätigen Kammervorstand (§§ 9, 10 der Satzung der StBK Saarland). Der Vorstand leitet die Kammer, ist gleichsam deren Exekutivorgan.

Kammerversammlung und Vorstand bedienen sich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben der Geschäftsstelle, die zur Erledigung der laufenden Verwaltungsarbeit unterhalten wird.

Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung der Steuerberaterkammer Saarland wird die Kammer im Rahmen der ihr nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben tätig.
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Nachfolgend stellen wir Ihnen die Mitglieder des Kammervorstandes vor.
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Nachfolgend stellen wir Ihnen die Kammergeschäftsstelle und die von deren
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mit der Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach § 3 a StBerG
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Die Steuerberaterkammer Saarland nimmt Hinweise zu potenziellen und tatsächlichen Verstößen gegen das GwG entgegen
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Hier finden Sie eine Auswahl an Fotos der Steuerberaterkammer Saarland
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