Drei Wege führen zum Steuerberater: Das Universitätsstudium, das Studium an einer Fachhochschule oder die kaufmännische Ausbildung. Neben der einheitlichen Prüfung haben alle Wege gemeinsam, dass sie zugleich eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern voraussetzen. Die Dauer der praktischen Tätigkeit hängt für Absolventen eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung davon ab, ob der gewählte Studiengang eine Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern (in der Regel Universität) oder weniger als 8 Semestern (in der Regel Fachhochschule) hatte.

Steuerberaterprüfung