Tätigkeiten der StBK Saarland
Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung der Steuerberaterkammer Saarland wird die Kammer im Rahmen der ihr nach Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben tätig. Dabei hat sie die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren und wichtige unterschiedliche Interessen abwägend und ausgleichend zu berücksichtigen.
Die Steuerberaterkammer
- vermittelt auf Wunsch bei Streitigkeiten zwischen ihren Mitgliedern und deren Mandanten. In eiligen Fällen geschieht dies in der Hauptsache telefonisch, wenn es z. B. Probleme bei der Mandatsbearbeitung durch den Steuerberater gibt, wenn Gebührenrechnungen unklar sind oder bei Differenzen über die Herausgabe von Unterlagen,
- berät und belehrt ihre Mitglieder über deren Berufspflichten,
- schlichtet bei Streitigkeiten zwischen Mitgliedern, um damit Gerichtsverfahren zwischen Berufsangehörigen vermeiden zu helfen,
- bestellt allgemeine Praxisvertreter, Praxistreuhänder und Praxisabwickler und gibt Hilfestellung bei Praxisübertragungen z. B. im Todesfall,
- verwaltet die Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten und zum/zur Steuerfachwirt/in und nimmt die Prüfungen ab,
- führt Fortbildungsveranstaltungen für ihre Mitglieder durch,
- führt das Berufsregister,
- gibt die Kammermitteilungen heraus,
- geht wettbewerbsrechtlich gegen die unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen vor,
- ist verpflichtet, bei Anhaltspunkten für eine Berufspflichtverletzung durch eines ihrer Mitglieder von Amts wegen dieser nachzugehen und gegebenenfalls berufsaufsichtliche Maßnahmen zu veranlassen (Berufsaufsicht),
- ist zuständig für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, für die Befreiung von der Prüfung und für die organisatorische Durchführung der Prüfung,
- ist zuständig für die Bestellung von Steuerberatern und die Anerkennung von Steuerberatungsgesellschaften sowie für Widerruf und Rücknahme der Bestellung/Anerkennung,
- ist die für Steuerberater zuständige Aufsichtsbehörde für die Durchführung des Geldwäschegesetzes