Die Tätigkeit in der Steuerberatung ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Auch im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung wird das Aufgabengebiet immer anspruchsvoller. Durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ kann der Nachweis geführt werden, dass durch berufliche Fortbildung die zusätzlichen berufsbezogenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung erworben wurden.

Interessierte Mitarbeiter von Mitgliedern der Steuerberaterkammer Saarland haben die Möglichkeit, die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ vor dem zuständigen Prüfungsausschuss der Steuerberaterkammer Hessen abzulegen.

Nähere Informationen über die Voraussetzungen der Zulassung zur Fortbildungsprüfung „Fachassistent/in Lohn und Gehalt“ wie auch über die Inhalte und das Verfahren der Fortbildungsprüfung selbst finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer Hessen unter https://www.stbk-hessen.de/aus-fortbildung/fa-lohn-gehalt/.