Zum 1. Juli 2020 übernimmt die Bundessteuerberaterkammer die Vollmachtsdatenbank (VDB) in den sogenannten Eigenbetrieb. Hier fungiert DATEV eG künftig nicht mehr als Betreiber der VDB, sondern nur noch als technischer Dienstleister der Bundessteuerberaterkammer. Für alle VDB-Nutzer, die sich über einen Berufsregistereintrag der Steuerberaterkammer für die VDB registriert haben, ist daher ab 01.07.2020 ein neuer Nutzungsvertrag mit der Bundessteuerberaterkammer notwendig. Die Preise für die Nutzung der VDB bleiben unverändert.

In einer Mailing-Aktion werden alle VDB-Nutzer von DATEV eG über Einzelheiten der Änderungen und der erforderlichen Vertragsabschlüsse informiert. Mit dem frühzeitigen Start der Vertragsumstellungen soll gewährleistet werden, dass die VDB-Nutzer vor Ablauf der Umstellungsfrist (30.06.2020 !) tätig werden, um ein Erlöschen der Vollmachten (inklusive der Berechtigungen zum Abruf der elektronischen Daten und gegebenenfalls bestehender Bekanntgabevollmachten) zu verhindern!

Nähere Informationen finden Sie auf der einschlägigen Internetseite der Bundessteuerberaterkammer unter https://www.bstbk.de/de/themen/vollmachtsdatenbank.