Als Steuerfachangestellter oder mit einer vergleichbaren kaufmännischen Ausbildung ist berufliche Fortbildung unerlässlich. Weil sich kein anderes Rechtsgebiet so häufig ändert wie das Steuerrecht, kann sich der berufliche Erfolg auf Dauer nur dann einstellen, wenn das Wissen über die Gesetzgebung, die Rechtsprechung und die Verwaltungspraxis regelmäßig weiterentwickelt wird. Für die Fortbildung zum Steuerfachwirt bieten die Berufsorganisationen und sonstigen Bildungsträger dazu ein breites Spektrum von Fortbildungsangeboten in Form von Seminaren und Lehrgängen an.

Die Fortbildung zum Steuerfachwirt qualifiziert innerhalb der Büroorganisation des steuerberatenden Berufes zugleich für gehobene Aufgaben. Steuerfachwirte können den Praxisinhaber zum Beispiel als Kanzleivorsteher nachhaltig unterstützen und sind dadurch prädestiniert für die Ausübung qualifizierter Tätigkeiten in den Kanzleien. Nach einer erfolgreich abgelegten Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt ist darüber hinaus schon nach insgesamt 6 Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens und einem überdurchschnittlichen Fachwissen und Engagement eine Anmeldung zur anspruchsvollen Steuerberaterprüfung möglich.

Weitere Informationen über die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erteilt Ihnen gerne Ihre Steuerberaterkammer Saarland.

Gegenstand und Gliederung der Fortbildungsprüfung

Die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit vier Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Einzelnen erstreckt sich die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt auf folgende Prüfungsgebiete:

  • Abgabenordnung,
  • Ertragssteuern,
  • Verkehrsteuern,
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz,
  • Buchführung und Rechnungslegung,
  • Betriebswirtschaft,
  • Wirtschaftsrecht und weitere Rechtsgebiete,
  • Steuerberatungsrecht und
  • Kanzleiorganisation, Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine Aufsichtsarbeit mit praxistypischer Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:

  • Steuerrecht I (Abgabeordnung, Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz),
  • Steuerrecht II (Steuern vom Einkommen und vom Ertrag),
  • Rechnungswesen (Buchführung und Rechnungslegung) und
  • Betriebswirtschaft (Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung).

Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in ab 2023

Anforderungskatalog bis 2022 (altes Recht - gilt nur auf Antrag für Wiederholer!)

Anlage 1 zum Anforderungskatalog bis 2022 (altes Recht - gilt nur auf Antrag für Wiederholer!)

Anlage 2 zum Anforderungskatalog bis 2022 (altes Recht - gilt nur auf Antrag für Wiederholer!)

Prüfungsordnung
Prüfungsanmeldung

nächster Prüfungstermin:
Mittwoch, 11. Dezember 2024 und
Donnerstag, 12. Dezember 2024 und
Freitag, 13. Dezember 2024

Anmeldeschluss:
Donnerstag, 05. September 2024

Anmeldevordruck Prüfung Steuerfachwirt/in