Wer kennt sich aus bei der Vielzahl der steuerrechtlichen Regelungen, kümmert sich um Steuererklärungen, überprüft Steuerbescheide und berät bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen?

Richtig – Steuerberater*innen. Kaum ein Beruf verbindet Steuerrecht, Betriebswirtschaft und Beratung in einer so abwechslungsreichen Form wie der von Steuerberater*innen. Sie sind nicht nur Vertrauenspersonen, sondern für viele kleine Betriebe unverzichtbare erste Ansprechpartner*innen in vielen Fragen, zunehmend auch in der Digitalisierung. Als Organ der Steuerrechtspflege setzen sie die Rechte der Mandantschaft auch gegenüber der Finanzverwaltung durch. „Wer Steuerberater*in werden möchte, kann auf verschiedenen Bildungswegen zur Prüfung gelangen: von der Steuerfachangestelltenausbildung über eine Steuerfachwirtprüfung bis hin zum Hochschulstudium sind verschiedene Optionen möglich“, so Ronald Maul, Präsident der Steuerberaterkammer Saarland.

 

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Zwei Wege führen zur Prüfung: der akademische und der berufspraktische Weg. Wer erfolgreich ein wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium (bzw. ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung) absolviert hat oder wer die Steuerfachangestelltenausbildung
bzw. einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss erworben hat, kann zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden. Für die Zulassung zur Prüfung ist zudem der Nachweis einer praktischen Tätigkeitszeit nach Abschluss des Studiums oder der Ausbildung erforderlich. Die Studien- oder Ausbildungszeit selbst zählt nicht zu den erforderlichen Jahren der praktischen Tätigkeit.

 

Dauer der praktischen Tätigkeitszeit

Zwei, drei, sechs oder acht Jahre? Die Dauer der praktischen Tätigkeitszeit richtet sich nach der Art der Vorbildung. Steuerfachangestellte benötigen acht Jahre und Steuerfachwirt*innen sechs Jahre praktische Tätigkeitszeit. Die praktische Tätigkeitszeit muss über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausgeübt worden sein, wenn die Regelstudienzeit des Hochschulstudiums weniger als vier Jahre beträgt. Beträgt die Regelstudienzeit vier oder mehr Jahre, dann verringert sich die Praxiszeit auf zwei Jahre.

 

Prüfungsvorbereitung

Die Steuerberaterprüfung ist eine anspruchsvolle staatliche Prüfung. Sie setzt eine umfassende theoretische und praktische Ausbildung voraus. Üblicherweise bereiten sich die Prüfungsteilnehmer*innen durch Vorbereitungskurse neben der beruflichen Tätigkeit auf die Prüfung vor. Dauer und Kosten der Kurse sind abhängig vom jeweiligen Kursanbieter. Das Anfertigen von Probeklausuren – möglichst unter prüfungsnahen Bedingungen – sollte die Vorbereitung ergänzen. Die Aufgabentexte der Aufsichtsarbeiten der Steuerberaterprüfung werden seit dem Jahr 2024 mit einer Karenzzeit von zwei Jahren ab Beendigung der jeweiligen Prüfungssession als Bekanntmachung im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Die BStBK veröffentlicht auf ihrer Website (www.bstbk.de) eigene, unverbindliche Lösungsvorschläge nach dem aktuellen Rechtsstand.

 

Prüfung

Die Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausurarbeiten aus den Bereichen:

  • Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete
  • Ertragsteuerrecht
  • Buchführung und Bilanzwesen

und einer mündlichen Prüfung von höchstens 90 Minuten Dauer zusammen.

 

Fazit und Empfehlung von Kammerpräsident Maul:

„Der Beruf Steuerberater*in ist abwechslungsreich, zukunftssicher und verbindet wie kein anderer die persönliche Beratung der Mandantschaft mit Fragen der Betriebswirtschaft und des Steuerrechts. Als Vertrauensperson in vielen Lebenslagen ist man zudem für die Mandantschaft unentbehrlich. Weitergehende Informationen zum Berufsbild sind zu finden auf der Website der Steuerberaterkammer Saarland unter www.stbk-saarland.de.“

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