Wer kennt sich aus im Steuerdschungel, kümmert sich um Steuererklärungen, überprüft Steuerbescheide und übermittelt im besten Falle freudige Nachrichten in Form von Steuererstattungen? Richtig – Steuerberater*innen. Aber sie können noch viel mehr als Steuerrecht und unterstützen ihre Mandantschaft in vielen Lebenslagen. „Seit Beginn der Corona-Pandemie greifen sie der Mandantschaft u. a. bei der Beantragung von Wirtschaftshilfen oder Kurzarbeitergeld aktiv unter die Arme und konnten dadurch Insolvenzen abwenden“, so Michael Leistenschneider, Präsident der Steuerberaterkammer Saarland. Als sogenannte Organe der Steuerrechtspflege setzen sie die Steuerrechte ihrer Mandantschaft auch gegenüber der Finanzverwaltung durch. Ein besonders interessantes Tätigkeitsfeld für viele Steuerberater*innen ist die Betriebswirtschaftliche Beratung ihrer Mandantschaft. Hierbei unterstützen sie Unternehmen bei Rechnungswesen, Kosten-, Rentabilitäts- und Liquiditätsanalysen und stehen bei Finanzierungs- oder Investitionsvorhaben sowie Gründungs- und Nachfolgeentscheidungen mit Rat und Tat zur Seite.

 

Beruf mit Zukunft: Steuerberatung ist krisensicher und digital

Steuern und die damit verbundene Nachfrage nach kompetenter Beratung wird es immer geben. Der Bedarf bei Unternehmen, Organisationen und Privatleuten steigt stetig und bis heute wächst die Anzahl der Steuerberater*innen jedes Jahr. Steuerberater*innen arbeiten in ihren Kanzleien schon seit Jahren digital mit speziellen Softwarelösungen. Die Zeiten von Stift, Papier und Pendelordner gehören nahezu vollständig der Vergangenheit an. Das ist auch für viele Nachwuchskräfte interessant, denn digitales Arbeiten ist für viele unverzichtbar.

 

Ein Freier Beruf mit einer besonderen Vertrauensstellung

Steuerberater*innen zählen wie Ärzt*innen und Rechtsanwält*innen zu den Freien Berufen. Sie beraten ihre Mandantschaft eigenverantwortlich und gewissenhaft. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Steuerberater*in und Mandant*in ist durch die Pflicht zur Verschwiegenheit besonders geschützt. Als Organe der Steuerrechtspflege vertreten sie die Interessen von steuerpflichtigen Personen sowie Unternehmen im nationalen und internationalen Kontext.

 

Lebenslange Fortbildung ist unerlässlich

Steuerberater*innen bleiben auch nach ihrer Berufszulassung weiter gefordert, sich fortzubilden. Neue Gesetze und neue Rechtsprechung, aber auch sich ändernde Anforderungen der Mandantschaft sorgen stets für neue Herausforderungen. Langeweile kommt in Steuerberaterkanzleien nicht auf. Steuerberater*innen können als selbstständige Kanzleiinhaber*innen oder angestellt in einer Steuerberaterkanzlei, in einem Unternehmen bzw. einer Organisation arbeiten. Die Auswahl an Weiterbildungen ist vielfältig: So besteht z. B. die Möglichkeit, Fachberaterlehrgänge für „Internationales Steuerrecht“ oder „Zölle und Verbrauchsteuern“ zu absolvieren, um so das nötige Know-How zu erlangen. Auch die Möglichkeit, sich als Spezialist*in auf verschiedenen steuerrechtlichen Gebieten zu positionieren, ist eine interessante Perspektive.

 

Der Weg in den Berufsstand

Steuerberater*in kann man auf zwei verschiedenen Wegen werden: Entweder, indem man ein wirtschafts- bzw. rechtswissenschaftliches Studium absolviert oder indem man eine kaufmännische Ausbildung macht. Anschließend erfolgt jeweils noch eine mehrjährige praktische Tätigkeit, bis man schließlich zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden kann. Nach Bestehen der Steuerberaterprüfung erfolgt dann die Berufszulassung als Steuerberater*in.

 

Fazit und Empfehlung von Kammerpräsident Leistenschneider:

„Der Beruf Steuerberater*in ist abwechslungsreich und zukunftssicher. Als Lotse in vielen Lebenslagen ist man zudem für die Mandant*innen unentbehrlich. Weitergehende Informationen zum Berufsbild finden Sie über die Website der Steuerberaterkammer Saarland unter www.stbk-saarland.de.“

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