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Wie werde ich Steuerberater? –> Steuerberaterprüfung

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Wie werde ich Steuerberater? –> Steuerberaterprüfung
Allgemeine Informationen

Durch die in §§ 35 ff. StBerG und §§ 1 ff. DVStB gesetzlich geregelte Steuerberaterprüfung wird die fachliche Eignung der Bewerber zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen festgestellt. Wegen der besonderen Bedeutung der Fachkunde der künftigen Steuerberaterinnen und Steuerberater für die Funktionsfähigkeit der (Steuer-) Rechtspflege und zum Schutz der Ratsuchenden vor falscher steuerlicher Beratung ist die Steuerberaterprüfung als Staatsprüfung im engeren Sinne ausgestaltet: Die Abnahme der Steuerberaterprüfung erfolgt unmittelbar durch das jeweilige Finanzministerium als für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde.

Gemäß § 37 b StBerG ist für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und für die organisatorische Durchführung der Prüfung die Steuerberaterkammer zuständig.

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2026 findet in der Zeit vom 06. bis 08.10.2026 einheitlich im Bundesgebiet statt. Bewerber, die im Saarland vorwiegend beruflich tätig sind oder - wenn sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen - dort wohnen bzw. bei mehrfachem Wohnsitz sich dort vorwiegend aufhalten, müssen ihre Zulassungsanträge bis spätestens 30. April 2026 bei der Steuerberaterkammer Saarland, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken, einreichen. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung ergeben sich aus § 36 des StBerG. Fotokopien bzw. Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden, die dem Zulassungsantrag beizufügen sind, müssen im Original vorgelegt werden oder von einer Behörde oder einer sonst dazu befugten Person oder Stelle beglaubigt sein.

Die schriftlichen Bescheide der Steuerberaterkammer Saarland über die Zulassung zur Prüfung und Ladung zum schriftlichen Teil der Prüfung werden voraussichtlich Ende Juni 2026 versandt werden.

Körperbehinderten Personen werden auf Antrag und bei entsprechendem Nachweis die ihrer Behinderung entsprechenden Erleichterungen für die Fertigung der Aufsichtsarbeiten gewährt (§ 18 Abs. 3 DVStB). Entsprechende Anträge sind zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung zu stellen.

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung hat der Bewerber bei Antragstellung die Zulassungsgebühr in Höhe von derzeit 300,00 € nach § 39 Abs. 1 und 3 StBerG an die Steuerberaterkammer Saarland (Bank 1 Saar eG, IBAN: DE50 5919 0000 0065 1880 07, BIC: SABADE5S) unter Angabe des Vermerks „Zulassung: Name, Vorname“ zu entrichten.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit 1.250,00 € ist bis zum 31.07.2026 unter Angabe des Vermerks „Prüfung: Kennzahl, Name, Vorname“ auf das vorstehende Konto zu entrichten. Für die Zahlung der Prüfungsgebühr erhalten Sie mit der Ladung zur Prüfung eine Zahlungsaufforderung der StBK Saarland. Eine nicht rechtzeitige Zahlung gilt als Verzicht auf die Zulassung zur Prüfung (§ 39 Abs. 2 StBerG).

Bekanntmachung zur Steuerberaterprüfung 2026

Vom 19. November 2025

Gemäß § 37 b Steuerberatungsgesetz (StBerG) ist für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung und für die organisatorische Durchführung der Prüfung die Steuerberaterkammer zuständig.

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2026 ist bis zum

30. April 2026

nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck bei der Steuerberaterkammer Saarland, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken, zu beantragen.

Dort kann der Antragsvordruck schriftlich oder telefonisch (0681/66832-0) angefordert oder unter der Internetadresse https://www.stbk-saarland.de abgerufen werden.

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ergeben sich aus § 36 StBerG in der aktuellen Fassung.

Die schriftliche Prüfung wird am 06., 07. und 08. Oktober 2026 stattfinden.

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung ist eine Gebühr in Höhe von 300,- €, für die Prüfung selbst eine Gebühr in Höhe von 1.250,- € an die Steuerberaterkammer Saarland zu entrichten (§ 39 Abs. 1-3 StBerG).

Saarbrücken, den 19. November 2025

Saarland
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft
Im Auftrag
gez. Waltner

Steuerberaterkammer Saarland KdöR
Präsident
gez. Maul

Hilfsmittelerlass Steuerberaterprüfung
  • Hilfsmittelerlass zur Steuerberaterprüfung 2025
  • Hilfsmittelerlass zur Steuerberaterprüfung 2026
Merkblatt zur Steuerberaterprüfung

Merkblatt zur Steuerberaterprüfung

Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Antragsformular auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung

Online-Antragsportal

Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist auf amtlich vorgeschriebenem Vor­druck zu stellen und an die Steuerberaterkammer Saarland zu richten, wenn der Bewerber/die Bewerberin im Zeitpunkt der Antragstellung vorwiegend im Saarland beruflich tätig ist oder - sofern er/sie keine Tätigkeit ausübt - hier seinen/ihren Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich der Bewerber/die Bewerberin vorwiegend aufhält.

Der Antrag ist sorgfältig auszufüllen. Er sollte frühestens im November des Vorjahres der schriftlichen Prüfung gestellt werden und muss spätestens am 30. April des betreffenden Prüfungsjahres bei der Steuerberaterkammer Saarland eingehen (Ausschlussfrist). 

Bei wiederholter Antragstellung oder einer bereits erteilten verbindlichen Auskunft kann auf bereits vorliegende Prüfungszeugnisse und Tätigkeitsnachweise Bezug genommen werden. Passbild und Lebenslauf müssen aber aktualisiert werden.

Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist - auch bei wie­derhol­ter Antragstellung - eine Gebühr von derzeit 300,00 € an die Steuerberaterkammer Saarland zu entrichten.

Antrag auf verbindliche Auskunft § 38a StBerG

Antragsformular auf verbindliche Auskunft

Online-Antragsportal

Merkblatt zur Eignungsprüfung

Merkblatt zur Eignungsprüfung

Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung

Antragsformular auf Zulassung zur Eignungsprüfung

Online-Antragsportal

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland

Homepage des Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland

Häufige Fragen

Wir verweisen auf die von der gemeinsamen Prüfungsstelle der Steuerberaterkammern in Nordrhein-Westfalen zusammengestellten "Häufige Fragen und Antworten", zu denen Sie über den folgenden Link gelangen:

Häufig gestellte Fragen ...

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