Drei Wege führen zum Steuerberater: Das Universitätsstudium, das Studium an einer Fachhochschule oder die kaufmännische Ausbildung. Neben der einheitlichen Prüfung haben alle Wege gemeinsam, dass sie zugleich eine praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern voraussetzen.
Die Dauer der praktischen Tätigkeit hängt für Absolventen eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines Hochschulstudiums mit wirtschaftwissenschaftlicher Fachrichtung davon ab, ob der gewählte Studiengang eine Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern (in der Regel Universität) oder weniger als 8 Semestern (in der Regel Fachhochschule) hatte.
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Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern
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Regelstudienzeit von weniger als 8 Semestern
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Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung, z.B. Steuerfachangestellter
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(in der Regel Universität)
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(in der Regel Fachhochschule)
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oder andere gleichwertige Ausbildung
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| eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums |
eines wirtschafts- oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums |
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| oder |
oder |
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| eines Hochschulstudiums mit wirtschafts-wissenschaftlicher Fachrichtung |
eines Hochschulstudiums mit wirtschafts-wissenschaftlicher Fachrichtung |
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2 Jahre
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3 Jahre
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10 Jahre
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| praktische Tätigkeit |
praktische Tätigkeit |
praktische Tätigkeit oder |
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7 Jahre
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praktische Tätigkeit bei erfolgreich abgelegter Prüfung zum Steuerfachwirt oder zum geprüften Bilanzbuchhalter |
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Steuerberaterexamen
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Bestellung zum Steuerberater
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